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ZRK beschließt neues Siedlungsrahmenkonzept.

Entwicklungsstrategie für Wohnen und Gewerbe stellt Weichen für die Region Kassel

Klicken zum Download vom PDF-Dokument Siedlungsrahmenkonzept 2030 Wohnen und GewerbeDie Verbandsversammlung des Zweckverbands Raum Kassel (ZRK) hat in ihrer Sitzung am 10. März 2021 das neue Siedlungsrahmenkonzept Wohnen und Gewerbe (SRK 2030) beschlossen. Das Konzept mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2030 ist für die Mitgliedskommunen des ZRK künftig die verbindliche Leitlinie bei der Entwicklung von Wohnbauflächen sowie für gewerbliche und industrielle Entwicklungen. Dabei wird auch der Blick über die Verbandsgrenzen hinaus in den gesamten Landkreis Kassel und die angrenzenden Kommunen gerichtet.

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Kai Georg Bachmann
Kai Georg Bachmann
Verbandsdirektor bis 31.07.2021
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Dr. Christoph Haller
Dr. Christoph Haller
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„Dem politischen Beschluss des Konzepts ist ein intensiver Abstimmungs- und Dialogprozess mit allen Verbandskommunen voraus gegangen“ berichtet Verbandsdirektor Kai Georg Bachmann. Dabei sei es dem ZRK vor allem darum gegangen, der Konkurrenz um Wohnbauflächenkontingente oder Gewerbeansiedlungen mit einem kooperativen Konzept zur Siedlungsentwicklung zu begegnen. „Der Ballungsraum Kassel kann sich nur gemeinsam erfolgreich weiterentwickeln“, so Bachmann.

Dr. Christina Grebe - Energiewende und Klimaschutz
Dr. Christina Grebe
Stellvertretende Leitung Planung,
Energiewende und Klimaschutz
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Leitziele und Strategien der Siedlungsentwicklung - Überblick Leitziele und Strategien der Siedlungsentwicklung - Überblick

Die Leitziele des SRK 2030

  • Flächen schonend entwickeln
  • Natürliche Ressourcen sichern
  • Vorhandene Infrastruktur stärken
  • Funktionen mischen

Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass großflächige Gewerbeflächen im Verbandsgebiet im Einvernehmen mit den jeweiligen Standortkommunen künftig grundsätzlich nur interkommunal entwickelt, geplant und strukturiert werden können. Zudem trägt das SRK 2030 dazu bei, dass sich künftige Infrastrukturentwicklungen bereits heute an den Nachhaltigkeitszielen von Bund, Land und Kommunen für 2050 orientieren. „Die Herausforderungen des Klimawandels, das Ausgestalten der Energiewende so regional wie möglich und die dabei unumgängliche Kopplung der Sektoren Verkehr, Wärme und Strom sind insbesondere für die Ansiedlung von Gewerbe und für das Schaffen von neuen Wohnbauflächen heute relevante Kriterien der Entwicklungs- und Bauleitplanung“, betont Verbandsdirektor Bachmann.

Die Neuerung des vorliegenden Konzepts besteht auf der planerischen Ebene darin, dass die im SRK 2030 identifizierten Potenzialflächen der Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe nicht automatisch in den Flächennutzungsplan des ZRK übernommen werden. Vielmehr stellen diese Flächen einen Möglichkeitsraum der künftigen Entwicklung dar. Im Einvernehmen mit den Mitgliedskommunen werden die Leitziele und Strategien des SRK für jedes einzelne Vorhaben individuell anhand eines Kriterienrahmens überprüft, um dann -sofern erforderlich - eine Anpassung des Planungsvorhabens vorzunehmen. „Auf diese Weise erfolgt eine kontinuierliche Qualitätssicherung bei der Umsetzung der Planung“, erläutert Dr. Christoph Haller, der im ZRK die Planungsabteilung leitet. „Zudem ist durch diesen Ansatz gewährleistet, dass die Gremien des ZRK im Rahmen der Verfahrensführung jederzeit über die Flächenentwicklung entscheidend mitbestimmen können“, erklärt Haller.

Potenziale der Siedlungsentwicklung: Erweiterungs- und Entwicklungspotenziale Potenziale der Siedlungsentwicklung: Erweiterungs- und Entwicklungspotenziale

Bei der künftigen Wohnsiedlungsentwicklung unterscheidet das Konzept zwischen innerörtlichen Entwicklungspotenzialflächen einerseits und Erweiterungspotenzialflächen andererseits. Vor dem Hintergrund des Leitziels der flächenschonenden Siedlungsentwicklung wird angestrebt, dass ein möglichst großer Anteil des Wohnraumbedarfs durch Innenentwicklung befriedigt werden kann. Also durch die Bebauung freier Grundstücke im Innenbereich und die Nutzbarmachung von Bestandsimmobilien. Dies wird jedoch nicht ausreichen, um den Bedarf schnell und vollständig zu decken. Für die notwendige Ausweisung neuer Bauflächen und die Umnutzung ehemals gewerblich genutzter Flächen setzt das SRK 2030 deshalb die qualitativen Kriterien fest. „Wenn neu gebaut wird, dann nur unter Beachtung der Nachhaltigkeitsziele unseres Siedlungsrahmenkonzepts“, betonen Bachmann und Haller.

Das SRK 2030 ist für die Mitgliedskommunen des ZRK selbstbindend und handlungsleitend für die zukünftige Siedlungsentwicklung in der Region Kassel. Gleichzeitig bildet es auch den Handlungsrahmen für Marktakteure sowie die Politik und ist die Grundlage für weitere Kooperationen und Entwicklungen in der gesamten Region Kassel.

Das Konzept steht als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.