Der Flächennutzungsplan des ZRK in der Fassung einer Arbeitskarte gibt den im April 2022 rechtswirksamen Stand wieder. Diese Fassung der Karte hat kein förmliches Verfahren durchlaufen; sie hat daher informatorischen Charakter und begründet keinen neuen Rechtszustand.
Die Arbeitskarte beinhaltet: