Siedlungsrahmenkonzept
Wohnen und Gewerbe (SRK 2030)

Klicken zum Download vom PDF-Dokument Siedlungsrahmenkonzept 2030 Wohnen und GewerbeZu den Kernaufgaben des ZRK gehört die Erstellung eines kommunalen Entwicklungsplans für seine Mitgliedskommunen, der Grundsätze und Ziele der Siedlungsentwicklung definiert sowie Handlungsansätze und Empfehlungen für deren Umsetzung formuliert (vgl. § 4 Abs. 1 der Verbandssatzung). Diese Aufgabe wird mit der Erstellung und Fortschreibung des Siedlungsrahmenkonzepts (SRK) erfüllt.

Aufbauend auf verschiedenen, seit 1974 erarbeiteten Teilplänen der kommunalen Entwicklung hat sich seit 1994 das SRK als flexibles Steuerungsinstrument der Siedlungsentwicklung in der Region Kassel bewährt. Es unterstützt die Umsetzung gemeinsamer Ziele zur Siedlungsentwicklung im Verbandsgebiet und leistet dadurch einen Beitrag zum Interessenausgleich zwischen den Kommunen im ZRK. Als ein Baustein der gesamtkommunalen Entwicklungsplanung werden im SRK die Aussagen der anderen Entwicklungsplanungen des ZRK - des Verkehrsentwicklungsplans Region Kassel (VEP 2030), des Kommunalen Entwicklungsplans Zentren (KEP Zentren) und des Landschaftsplans - aufgenommen und auf das Konzept zur Siedlungsentwicklung angewendet.

Die im März 2021 von der Verbandsversammlung beschlossene Fortschreibung des SRK als „Siedlungsrahmenkonzept Wohnen und Gewerbe (SRK 2030)“ hat einen Planungshorizont bis zum Jahr 2030. Der ZRK verfolgt dabei einen integrierten quantitativen und qualitativen Ansatz der kommunalen Entwicklungsplanung, der eine flächensparende und nachhaltige Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung im Verbandsgebiet sicherstellt, die gesetzten Nachhaltigkeitsziele der Bundes- und Landesregierung unter Beachtung von Klimaschutz und Energiewende berücksichtigt und eine mit den Verbandsmitgliedern abgestimmte ausgewogene und dynamische Entwicklung der Region ermöglicht.

Mit dem SRK 2030 setzt der ZRK u.a. auch den Auftrag der Verbandsversammlung um, ein Konzept zu erarbeiten, wie auch großflächige Gewerbegebiete im Verbandsgebiet im Einvernehmen mit den jeweiligen Standortkommunen grundsätzlich interkommunal entwickelt, geplant und strukturiert werden können. Die Empfehlungen des Verbandsvorstands, die Grundzüge des SRK 2030 gemeinsam für Wohnen und Gewerbe zu erarbeiten, werden somit aufgegriffen.

Die Neuerung des SRK 2030 gegenüber dem bisherigen Siedlungsrahmenkonzept besteht bei der Flächenpotenzialbetrachtung vor allem darin, dass die im SRK 2030 identifizierten Potenzialflächen der Siedlungsentwicklung (Wohnen und Gewerbe) abweichend von der bislang gängigen Praxis nicht automatisch in den Flächennutzungsplan des ZRK übernommen werden. Vielmehr stellen diese Flächen einen Möglichkeitsraum der künftigen Entwicklung dar. Im Rahmen von FNP-Änderungsverfahren für jedes einzelne Vorhaben sollen die Leitziele und Strategien der Siedlungsentwicklung des SRK anhand eines detaillierten Kriterienrahmens überprüft werden, um ggf. eine Anpassung des Planungsvorhabens vorzunehmen. Dieser Kriterienrahmen orientiert sich an Leitzielen und Strategien der Siedlungsentwicklung, die im vorliegenden Konzept ausführlich erläutert werden und deren Operationalisierung durch den Verbandsvorstand und die Geschäftsstelle des ZRK in enger Abstimmung mit den Mitgliedskommunen für jeden einzelnen Planungsanlass individuell erfolgt. 

Auf diese Weise erfolgt eine kontinuierliche Qualitätssicherung bei der Umsetzung der Planung. Weiterhin ist durch diesen Ansatz gewährleistet, dass die Gremien des ZRK, insbesondere die Verbandsversammlung, im Rahmen der Verfahrensführung jederzeit über die Flächenentwicklung entscheidend mitbestimmen.

Das SRK 2030 ist für die Mitgliedskommunen des ZRK selbstbindend und handlungsleitend für die zukünftige Siedlungsentwicklung in der Region Kassel. Gleichzeitig bildet es aber auch den Handlungsrahmen für Marktakteure sowie die Politik und ist die Grundlage für weitere Kooperationen und Entwicklungen in der gesamten Region Kassel.

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Dr. Christoph Haller
Dr. Christoph Haller
Leitung Planung
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Dr. Christina Grebe - Energiewende und Klimaschutz
Dr. Christina Grebe
Stellvertretende Leitung Planung,
Energiewende und Klimaschutz
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Nadine Schäfer
Nadine Schäfer
Flächennutzungsplanung, Entwicklungsplanung
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