Die Fortschreibung des KEP-Zentren wurde am 10.02.2016 von der
Verbandsversammlung des ZRK einstimmig beschlossen (6.
Fortschreibung/Aktualisierung seit 1979). Der KEP-Zentren ist ein
interkommunales Instrumentarium zur (Standort-)Steuerung der
Einzelhandelsentwicklung im Verbandsgebiet, durch das die Fortentwicklung der
zentralen Versorgungsbereiche gewährleistet und neue Ansiedlungen in dezentralen
Lagen vermieden werden sollen.
Das zentrale Leitbild des KEP-Zentren 2015 ist unverändert
die Nahversorgungszielsetzung.
- Ziel 1: Sicherung der Nahversorgung
Die fußläufige Nahversorgung soll für alle Bewohnerinnen und Bewohner der
Verbandskommunen flächendeckend gesichert, gefördert und ggf. wiederhergestellt
werden. Dies soll besonders in Hinblick auf den fortschreitenden demografischen
Wandel erfolgen.
- Ziel 2: Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche
Die zentralen Versorgungsbereiche, welche maßgeblich durch Einzelhandel und
ergänzende Nutzungen geprägt sind, sollen in ihrer Funktion gestärkt und
weiterentwickelt werden sowie eine ausgeglichene Verteilung dieser
aufrechterhalten werden.
- Ziel 3: Begrenzung dezentraler Ansiedlungen
Um die Fortentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und integrierter
Lagen zu sichern, sollen neue Ansiedlungen in dezentralen Lagen vermieden
werden.
Der KEP-Zentren wirkt durch inhaltliche Zielvorgaben und Querbezüge mittelbar
über die anderen kommunalen Entwicklungspläne und Fachplanungen des ZRK, wie das
Siedlungsrahmenkonzept (SRK) und den Verkehrsentwicklungsplan (VEP).
Der KEP-Zentren
- formuliert bindende Vorgaben für die
Flächennutzungsplanung (Aufstellung und Änderungen),
- bietet über die Festsetzung von zentralen Versorgungsbereichen sowie
nahversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelvanten
Sortimenten Verfahrenssicherheit für Bauleitplanung sowie
Bauaufsichtsämter und
- leistet Orientierungshilfe für Investoren im
Einzelhandelsbereich (Einbindung in den jeweiligen zentralen
Versorgungsbereich).
Die Darstellung und Festlegung abgestufter zentraler Versorgungsbereiche
sowie die Sortimentsliste des ZRK bilden die Grundlage für ein räumlich
funktionales Konzept und die Aufstellung des
Flächennutzungsplanes.