Die Fortschreibung des KEP-Zentren wurde am 10.02.2016 von der Verbandsversammlung des ZRK einstimmig beschlossen (6. Fortschreibung/Aktualisierung seit 1979). Der KEP-Zentren ist ein interkommunales Instrumentarium zur (Standort-)Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Verbandsgebiet, durch das die Fortentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche gewährleistet und neue Ansiedlungen in dezentralen Lagen vermieden werden sollen.
Das zentrale Leitbild des KEP-Zentren 2015 ist unverändert die Nahversorgungszielsetzung.
- Ziel 1: Sicherung der Nahversorgung
Die fußläufige Nahversorgung soll für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Verbandskommunen flächendeckend gesichert, gefördert und ggf. wiederhergestellt werden. Dies soll besonders in Hinblick auf den fortschreitenden demografischen Wandel erfolgen.
- Ziel 2: Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche
Die zentralen Versorgungsbereiche, welche maßgeblich durch Einzelhandel und ergänzende Nutzungen geprägt sind, sollen in ihrer Funktion gestärkt und weiterentwickelt werden sowie eine ausgeglichene Verteilung dieser aufrechterhalten werden.
- Ziel 3: Begrenzung dezentraler Ansiedlungen
Um die Fortentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und integrierter Lagen zu sichern, sollen neue Ansiedlungen in dezentralen Lagen vermieden werden.
Der KEP-Zentren wirkt durch inhaltliche Zielvorgaben und Querbezüge mittelbar über die anderen kommunalen Entwicklungspläne und Fachplanungen des ZRK, wie das Siedlungsrahmenkonzept (SRK) und den Verkehrsentwicklungsplan (VEP).
Der KEP-Zentren
- formuliert bindende Vorgaben für die Flächennutzungsplanung (Aufstellung und Änderungen),
- bietet über die Festsetzung von zentralen Versorgungsbereichen sowie nahversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelvanten Sortimenten Verfahrenssicherheit für Bauleitplanung sowie Bauaufsichtsämter und
- leistet Orientierungshilfe für Investoren im Einzelhandelsbereich (Einbindung in den jeweiligen zentralen Versorgungsbereich).
Die Darstellung und Festlegung abgestufter zentraler Versorgungsbereiche sowie die Sortimentsliste des ZRK bilden die Grundlage für ein räumlich funktionales Konzept und die Aufstellung des Flächennutzungsplanes.