Flächennutzungsplanung (FNP)
Der aktuelle FNP ist mit seiner Kartendarstellung sowie allen anderen
Bestandteilen über die Seite Neubekanntmachung
2016 zugänglich.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Plan weist für das gesamte
Verbandsgebiet die Flächen für Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und
Verkehr aus. Damit wird für die Städte und Gemeinden des Verbandes eine
abgestimmte städtebauliche Entwicklungslinie vorgegeben und es wird Vorsorge für
die Deckung des Flächenbedarfs von Bevölkerung und Wirtschaft
getroffen.
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Erarbeitet wird der FNP auf der Grundlage der Kommunalen
Entwicklungsplanung des Zweckverbandes Raum Kassel und in
Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Planungsträgern (z.B. Wasser- und
Energieversorgern). Für die an der Planung beteiligten Institutionen ist der FNP
verbindlich, er hat aber keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf den
einzelnen Bürger. Insbesondere können aus den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes keine Baurechte abgeleitet werden.
Auch ist der FNP bewusst nicht parzellenscharf angelegt, um den Städten und
Gemeinden Spielraum für die Ausgestaltung der (bürger-) verbindlichen
Bebauungsplanung im Detail zu geben.
Der FNP soll die Ziele der räumlichen Entwicklung des Verbandes
immer aktuell wiedergeben. Hierzu werden geänderte
Planungsziele des Verbandes oder neue äußere Rahmenbedingungen mittels Änderungsverfahren in
den Gesamtplan eingearbeitet, wobei Behörden und Öffentlichkeit jeweils am
Verfahren beteiligt werden.
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