Allgemeines

Wir planen für die Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet, damit Flächen- und Nutzungsanforderungen u.a. für Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Verkehr möglichst ohne Konflikte mit Natur, Freiraum und Nachbarschaften realisiert werden können.

Wir beraten unsere Mitglieder sowie interessierte Investoren u.a. in allen Fragen rund um die Planung.

Wir fördern und begleiten die Umsetzung der abgestimmten Planungen, moderieren Sitzungen und führen Fachveranstaltungen durch, um frühzeitig neue Entwicklungen zu vermitteln und Handlungsimpulse zu geben.

Wir unterstützen die Durchführung und Begleitung von Vorhaben der interkommunalen Zusammenarbeit in der Region Kassel.

Unsere Ziele werden unter dem Eindruck der fortschreitenden Verflechtung von Stadt und Umland entwickelt. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherung einer zukunftsorientieren wirtschaftlichen Basis, verbunden mit einer sozialen Bodennutzung, einer menschenwürdigen Umwelt und dem Schutz der Lebensgrundlagen.

Der Weg zu diesen Zielen führt über interkommunale Zusammenarbeit und fairen Interessenausgleich. Dies zu erreichen ist unser Anspruch und unverzichtbar, wenn wir als Raum Kassel im Wettbewerb der Regionen bestehen wollen. Gemeinsam wollen wir uns dieser Herausforderung stellen.

Die Umsetzung des Projekts "Güterverkehrszentrum Kassel" (GVZ-Kassel) ist unser Beispiel für eine interkommunal erfolgreiche und bedeutsame Investition in der Region.

Verbandsentwicklung

Der ZWECKVERBAND RAUM KASSEL wurde mit dem Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen vom 11.07.1972 (sog. „Kassel-Gesetz“) ins Leben gerufen.

Gründungsmitglieder des Verbandes sind die Städte und Gemeinden Ahnatal, Baunatal, Fuldabrück, Fuldatal, Kassel, Kaufungen, Lohfelden, Niestetal, Schauenburg und Vellmar sowie der Landkreis Kassel im Rahmen seiner Zuständigkeit für die vorgenannten kreisangehörigen Kommunen.

Seit dem 06.10.2011 ist die Gemeinde Calden weiteres Mitglied des Verbandes.

Die Verbandssatzung als Regelungswerk für die Kooperation im Verbandsgebiet wurde auf Grundlage des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (KGG) beschlossen, durch die Aufsichtsbehörde genehmigt und trat am 12.04.1974 in Kraft.