Landschaftsplan Calden

Beschluss der Verbandsversammlung vom   20. März 2024

genehmigt vom Regierungspräsidiums Kassel am 17.12. 2024

Nachfolgend handelt es sich um den Auszug des Landschaftsplan-Teilbereiches Calden aus dem Landschaftsplan des Zweckverbandes Raum Kassel. Dieser wurde als Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege nach § 4 (3) Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) aus dem Jahre 2002 im Jahre 2007 erstellt. Grundlagen waren das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 25.3.2002, das Hessische Naturschutzgesetz in der Fassung vom 18. Juni 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005. 

Bei seiner Aufstellung wurden die Vorgaben des Landschaftsrahmenplanes Nordhessen 2000 sowie die Maßgaben nach § 4 (2) HENatG in seiner  damaligen Fassung beachtet und die Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erfüllt.  

Weiter wurden das Gutachten des ZRK über Gemengelagen in der Landwirtschaft (bearbeitet von HLT), das Siedlungsrahmenkonzept des ZRK, der Gesamtverkehrsplan, der damals gültige Flächennutzungsplan (einschließlich beabsichtigter Neuplanungen), das Klima-Gutachten des ZRK, der Luftreinhalteplan, Gutachten zur Windenergienutzung, der Regionalplan Nordhessen 2009 sowie kommunale Vorhaben berücksichtigt. 

Er basiert auf dem letzten Landschaftsplan-Entwurf der Gemeinde Calden aus dem Jahre 2004. Die Bearbeitung richtet sich, wie auch beim Gesamt-Landschaftsplan, nach § 6 HAGBNatSchG (Hessisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG) in Verbindung mit den §§ 9 und 11 BNatSchG. 


Die Fortschreibung des Landschaftsplanes -Teilbereich Calden - geschieht im Rahmen der Fortschreibung des Gesamt-Flächennutzungsplanes als integrierter Landschaftsplan ab 2026.